„Bei dem Lückenschluss handelt es sich um ein wichtiges nationales und zugleich europäisches Infrastrukturvorhaben. Dies ergibt sich daraus, dass er nicht nur vom Deutschen Bundestag im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie "Vordringlicher Bedarf" eingestuft wurde, sondern zugleich gemäß der EU-Verordnung 2024/1679 Teil des bis spätestens 2050 fertigzustellenden Transeuropäischen Verkehrsnetzes ist. Gerade die Schließung von Verbindungslücken wird in dieser Verordnung als ein wichtiges Ziel genannt. Darüber hinaus dient danach das gesamte transeuropäische Verkehrsnetz auch Verteidigungszwecken. Vor diesem Hintergrund hat das Gericht keine vernünftigen Zweifel, dass die strengen Voraussetzungen des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf die Auslegung des Ausnahmegrundes "öffentliche Sicherheit" vorliegend erfüllt sind.“
Aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes (Nr. 87/2025) vom 18.11.2025
Die Autobahn GmbH des Bundes
Die Autobahn GmbH des Bundes hat am 1. Januar 2021 die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb aller Autobahnen in Deutschland übernommen. Mit künftig über 13.000 Mitarbeiter*innen in zehn regionalen Niederlassungen, 41 Außenstellen und 189 Autobahnmeistereien unterhält sie 13.000 Kilometer Autobahn. Die Gesellschaft mit Hauptsitz in Berlin ist eine der größten Infrastrukturbetreiberinnen in Deutschland.
Die Niederlassung Rheinland mit Hauptsitz in Krefeld betreibt mit künftig etwa 1.400 Mitarbeiter*innen rund 1.200 Kilometer Autobahn entlang der Rheinschiene und im westlichen Ruhrgebiet. Zur Niederlassung gehören die Außenstellen in Köln, Essen und Euskirchen. Vor Ort sorgen 15 Autobahnmeistereien für fließenden Verkehr.
Die Niederlassung West mit Sitz in Montabaur ist mit ihren mehr als 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Autobahnen in Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Südhessen und dem angrenzenden Rhein-Main-Gebiet mit einer Länge von rund 1.560 Kilometern zuständig. Um die Autobahninfrastruktur regional zu betreuen, gehören fünf Außenstellen, die sich in Montabaur, Wiesbaden, Darmstadt, Frankfurt/Gelnhausen & Neunkirchen (Saar) befinden, zur Niederlassung. Insgesamt 22 Autobahnmeistereien sorgen dafür, dass alle Verkehrsteilnehmer sicher ihr Ziel erreichen.
Alle drei Abschnitte sind in der Planung
Zuständig für die beiden nördlichen Abschnitte zwischen der Anschlussstelle Adenau (L 10) und der Anschlussstelle Lommersdorf (L 115z) sowie zwischen den Anschlussstellen Lommersdorf (L 115z) und Blankenheim (B 51) ist die Niederlassung Rheinland der Autobahn GmbH des Bundes. Beim Abschnitt Adenau – Lommersdorf ist im Jahr 2026 die Vorlage des Vorentwurfs geplant. Nach Genehmigung des Vorentwurfs folgt die Wiederaufnahme des zurzeit ruhenden Planfeststellungsverfahrens. Weiter fortgeschritten ist der Abschnitt Lommersdorf – Blankenheim. Hier wird mit der Fertigstellung der Deckblattunterlagen im Jahr 2026 gerechnet, welche dann offengelegt werden sollen. Ein Planfeststellungsbeschluss wäre dann frühestens im Jahr 2027 zu erwarten.
Für den derzeit im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung West der Autobahn GmbH befindlichen Abschnitt von der Anschlussstelle Kelberg bis zur Anschlussstelle Adenau wurde der Planfeststellungsbeschluss am 25.07.2023 erlassen. Gegen den Beschluss lagen Klagen beim Bundesverwaltungsgericht vor. Eine Klage konnte durch Verhandlungen abgewendet werden. Die zweite Klage wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 18.11.2025 abgewiesen, sodass der Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft besitzt. Für die bauliche Umsetzung ist die Niederlassung Rheinland mit der Außenstelle Euskirchen verantwortlich. Bei allen Abschnitten wird ein ausgewogener Interessenausgleich zwischen den Belangen des Umwelt- und Wasserrechts sowie den Bedürfnissen von Mensch und Natur angestrebt, um eine nachhaltige Gesamtlösungen zu erreichen.
Der Lückenschluss der A1 ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Dringlichkeit „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Damit besteht ein gesetzlicher Auftrag, das Vorhaben zu planen und entsprechend den Finanzierungsmöglichkeiten zu realisieren. Eine seriöse Abschätzung des Fertigstellungstermins für den gesamten Lückenschluss zwischen den Anschlussstellen Blankenheim (NRW) und Kelberg (RP) ist aufgrund der unterschiedlichen Planungs- bzw. Verfahrensstände innerhalb der drei Teilabschnitte zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Besser planen dank verlässlicher Zahlen
Dieser Aufgabenstellung ging Straßen.NRW und das beauftragte Planungsbüro VERTEC im September 2019 mit umfangreichen Verkehrserhebungen im Bereich des geplanten A1-Lückenschluss nach. Dafür wurden an verschiedenen Werktagen und über unterschiedliche Zeiträume Verkehrszählungen durchgeführt. Dabei wurden alle auftretenden Kfz-Ströme aufgeteilt nach Fahrzeugart und Fahrtrichtungen erfasst. Die Verkehrszählungen erfolgten mit Hilfe von Videokameras, wobei natürlich auf die bestehenden Datenschutzbestimmungen geachtet wird.
Die neu erhobenen Daten bildeten zusammen mit bereits vorhandenen Datensätzen, wie beispielsweise der Straßenverkehrszählung 2015 (SVZ 2015) und den Daten der kontinuierlichen Verkehrszählungen der Verkehrszentrale Leverkusen die Grundlage für den Aufbau eines Verkehrsmodells. Für das Modell wurden jedoch nicht nur die Zählergebnisse, sondern auch regionale und überregionale Einflussfaktoren, kommunale Entwicklungsmaßnahmen und die Verflechtungsprognose 2030, eine langfristige Prognose des Personen- und Güterverkehrs des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, herangezogen. Das erarbeitete Modell erlaubt, die künftige Verkehrssituation im Planungsraum abschätzen zu können.
Infomesse zum Lückenschluss war ein voller Erfolg
Die Informationsmesse zum A1-Lückenschluss im Bürgerhaus von Blankenheim-Lommersdorf stieß auf reges Interesse. Mehr als 300 Besucher nahmen am 6. Februar 2019 die Gelegenheit wahr, sich vor Ort über den aktuellen Stand des Trassenverlaufs zwischen Blankenheim und Kelberg zu informieren.
Dabei kamen sie mit den Experten von Straßen.NRW und LBM an diversen Themeninseln ins Gespräch. Die Fachleute erklärten unter anderem die Auswirkungen des optimierten Trassenverlaufs zwischen Lommersdorf und Adenau auf Anwohner, Flora und Fauna, welche Bauwerke auf der Strecke geplant sind und wie Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden. An einer großen Videowand konnten die Besucher zudem selbst – mithilfe eines Controllers, den man von Spielekonsolen kennt – in einer Computersimulation über den geplanten Trassenverlauf „fliegen“.
„Das Format der Infomesse dürfen wir als vollen Erfolg werten!“, freute sich auch Straßen.NRW-Regionalleiter Thomas Ganz. „Die Menschen sind sehr interessiert, diskussionsbereit und geben wertvolle Anregungen, was uns im weiteren Planungsprozess sehr hilft. Eine solche Infomesse ist keine Einbahnstraße, auch wir lernen dabei immer etwas“, so Ganz weiter.
Weitere Informationen zu den Themeninseln finden Sie hier.
Konsens für den Abschnitt AS Lommersdorf bis AS Adenau gefunden
Zwischen dem Verkehrsministerium NRW und dem Umweltministerium NRW ist für den Abschnitt AS Lommersdorf bis AS Adenau eine gemeinsame Trassenvariante abgestimmt worden, die von der Autobahn GmbH unter Einsatz aller verfügbaren Planungskapazitäten weiter verfolgt wird. Die besondere Bedeutung des A1 Lückenschlusses fand auch im Masterplan der nordrhein-westfälischen Landesregierung ihren Ausdruck, der im Internet hier abrufbar ist.
Alle weiteren Informationen zur aktuellen Planung erhalten Sie hier auf der Homepage.
Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt AS Kelberg – AS Adenau
Planungshistorie
Geplant wird dieser Abschnitt seit 1972, als die Linienbestimmung festgelegt wurde. Es folgt Ausarbeitung der Planungsunterlagen und vielfältige ökologische Untersuchungen. Eine erste Planung lag im Jahr 2002 vor. Diese wurde jedoch überarbeitet und Mai 2018 konnte die Planfeststellung eingeleitet werden.
Der im Jahr 2018 ausgelegte Plan wurde von der Autobahn-Gesellschaft, die seit 01. Januar 2021 zuständiger Vorhabenträger ist, geändert.
Diese Änderung besteht aus der Überarbeitung der Entwässerungsplanung, die aufgrund der Flutkatastrophe der Ahr Sommer 2021 erweitert wurde und der Erstellung eines ergänzenden Fachbeitrags zum Thema Klima. Dementsprechend bestand die Notwendigkeit einer ergänzenden Offenlage.
Die geänderten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) lagen in der Zeit vom 06. Oktober 2022 bis 07. November 2022 (einschl.) in den betroffenen Kommunen zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss lag im 4. Quartal 2023 vor Ort zur Einsichtnahme aus und erlangte am 18. November 2025 Bestandskraft nach gerichtlicher Überprüfung.
Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen bestätigt Dringlichkeit des A1 Lückenschusses
Im Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 23. Dezember 2016 sind alle Abschnitte des A1-Lückenschlusses in der Anlage zum Gesetz (Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen) mit der Einstufung "vordringlicher Bedarf" enthalten.