FAQ (Frequently Asked Questions) - Gesamtabschnitt

 

Die A1 erfüllt in ihrem Verlauf zwischen der Ostsee (Heiligenhafen) bis zur französischen Grenze bei Saarbrücken sowohl kontinentale, großräumige, als auch überregionale, regionale und nahräumige Verbindungsfunktion und gehört, besonders für den internationalen Transitverkehr zu den wichtigsten Bundesautobahnen Deutschlands. In der Eifel besteht zwischen Kelberg und Blankenheim noch eine Lücke von rd. 25 km.

Die A1 kann ihre Funktion erst mit dem Lückenschluss vollständig erfüllen. Somit können die geleisteten Investitionen für die bereits verwirklichten Abschnitte ebenfalls erst dann ihren vollen Nutzen entfalten.

Die gesetzliche Basis (Planungsrecht) bildet das Fernstraßenausbaugesetz mit der Anlage "Bedarfsplan für Bundesfernstraßen". Mit der 6. Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 23.12.2016 wurde vom Deutschen Bundestag die Notwendigkeit des Lückenschlusse mit der Einstufung "vordringlicher Bedarf" bestätigt.

Aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes Nr. 87/2025 vom 18.11.2025: „Bei dem Lückenschluss handelt es sich um ein wichtiges nationales und zugleich europäisches Infrastrukturvorhaben. Dies ergibt sich daraus, dass er nicht nur vom Deutschen Bundestag im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie "Vordringlicher Bedarf" eingestuft wurde, sondern zugleich gemäß der EU-Verordnung 2024/1679 Teil des bis spätestens 2050 fertigzustellenden Transeuropäischen Verkehrsnetzes ist. Gerade die Schließung von Verbindungslücken wird in dieser Verordnung als ein wichtiges Ziel genannt. Darüber hinaus dient danach das gesamte transeuropäische Verkehrsnetz auch Verteidigungszwecken.“

Für die v. g. noch zu bauenden Teilabschnitte der A1 werden Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz durchgeführt. Für den südlichen Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Kelberg und Adenau liegt seit November 2025 ein Planfeststellungsbeschluss mit Bestandskraft vor.

Der A1 Lückenschluss ist von Süden nach Norden betrachtet, unterteilt in die Abschnitte

  • AS Kelberg - AS Adenau

    Länge: 10,5 km

    Kosten: rd. 317,4 Mio. € (FRP)

    Anzahl Ingenieurbauwerke: 21 

    17 Autobahnbrücken, davon 4 Grünunterführungen und 2 Grünunterführungen. Mit einer lichten Weite von 325 m und einer lichten Höhe von 46 m ist die Talbrücke "Nohner Bach Nord" das längste Brückenbauwerk.

    4 Überführungs-Bauwerke, davon 2 Grünbrücken
    Ferner wird eine Brücke über den Nohner Bach erneuert, die der Überführung eines Wirtschaftsweges dient. 
    6 Beckenanlagen (Regenrückhalte- und Retentionsfilterbecken)

    Zuständige Straßenbaudienststelle: Die Autobahn GmbH des Bundes
  • AS Adenau - AS Lommersdorf

    Länge: 9,4 km

    Kosten: rd. 570 Mio. € (FRP)

    Anzahl Bauwerke: 12

    Die beiden größten Bauwerke sind der Tunnel "Ahrdorfer Wald" mit rd. 600 Metern Länge und die Ahrtalbrücke mit einer Länge von rd. 840 Metern.

    6 Überführungsbauwerke, davon 1 Wildbrücke und 1 Fledermausüberführung
    2 Beckenanlagen (Regenrückhalte- und Retentionsfilterbecken)

    Zuständige Straßenbaudienststelle: Die Autobahn GmbH des Bundes
  • AS Lommersdorf - AS Blankenheim

    Länge: 6,0 km

    Kosten: ca. 250 Mio. € (FRP) 

    Anzahl Ingenieurbauwerke im Streckenverlauf: 11

    6 Autobahnbrücken, davon zwei Wildunterführungen mit einer Breite von 30 Metern unter der A1 und L115 und 1 Fledermausunterführung.
    5 Überführungsbauwerke, davon eine Grünbrücke über die Autobahn mit einer Breite von 50 Metern und eine Fledermaus-Querungshilfe
    4 Beckenanlagen (Regenrückhalte- und Retentionsfilterbecken)

    Zuständige Straßenbaudienststelle: Die Autobahn GmbH des Bundes

Gemäß der Prognose für das Jahr 2030 werden auf dem Lückenschluss  zukünftig täglich je nach Abschnitt zwischen rd. 17.200 und 24.100 Fahrzeuge (davon 5.270-6.120 Lkw) fahren.

Die Trassierung betrifft sechs europäische Schutzgebiete - drei Vogelschutzgebiete und drei Flora-Fauna-Habitat –Gebiete (FFH).

Neben der Prüfung der Verträglichkeit des Lückenschlusses mit den Festsetzungen der Schutzgebiete, des Artenschutzes und der Umweltgesetze wurde auch eine großräumige Variantenuntersuchung durchgeführt.

Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren sind, wie unter "Variantenuntersuchung" beschrieben, Alternativen geprüft worden. Alternativen müssen hierbei jedoch eine gleichartige Zielerreichung erwarten lassen. Der Ausbau des bestehenden Netzes stellt keine Alternative zum A1 Lückenschluss dar.

Eine Bilanzierung der Auswirkungen des Lückenschlusses auf eine Zeitdauer von 30 Jahren ergab, dass der Verzicht auf die "Maßnahme Lückenschluss" die Kraftfahrzeuge 45 Millionen Stunden (1,5 Millionen Stunden pro Jahr) länger im Verkehr festhält. Bezüglich der Fahrleistung wird auf die Einsparung von zwei Milliarden Fahrzeug-Kilometern (66,5 Mio. KFZ-km pro Jahr) verzichtet. Damit verbindet sich der Verzicht auf die Einsparung von 86.000 Tonnen Kraftstoffe (2.861 Tonnen pro Jahr). Beim Unfallgeschehen könnten mit dem Lückenschluss in 30 Jahren 24 Getötete, 273 Schwerverletzte und über 1.000 Verunglückte mit leichteren Verletzungen vermieden werden.

Die Gesamtlänge der Brückenbauwerke im Zuge der 25 km A1 Neubautrasse beträgt rd. 4,5 km. Damit werden zum einen die relativ hohen Baukosten (Ingenieurbauwerke sind Hauptkostenfaktor bei Straßenbaumaßnahmen) erklärt, aber auch die Minimierung der Trennwirkung der Trasse auf Natur und Landschaft verdeutlicht.

Exemplarisch ist die Durchlässigkeit  der Trasse für Natur und Landschaft in folgender Kartendarstellung im Bereich Kelberg – Adenau ersichtlich.